UK-Regierung will an EPG-Ratifizierung festhalten

C&F sieht möglichen Durchbruch beim europäischen Gerichtssystem

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Das Vereinigte Königreich wird die Vorbereitungen zur Ratifizierung des Übereinkommens für das Einheitliche Patentgericht (EPG) trotz des angekündigten EU-Austritts fortsetzen. Das hat die britische Regierung bei einem Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit der EU am 28. November 2016 in Brüssel bekannt gegeben.

Damit das EPG in Kraft treten kann, müssen mindestens 13 der 25 teilnehmen-den EU-Länder das Übereinkommen ratifizieren, darunter verbindlich Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Frankreich hat die Ratifizierung bereits umgesetzt. Der Start des neuen Gerichtssystems hängt somit noch von Deutschland und Großbritannien ab. Während die Ratifizierung durch Deutschland als sicher gilt, gehen derzeit viele Experten davon aus, dass das neue Gerichtssystem durch eine Blockade Großbritanniens scheitern könnte.

Seitdem sich die Briten in einem Referendum am 23. Juni 2016 mit knapper Mehrheit für einen Austritt aus der EU entschieden haben, hat sich die neu gebildete Regierung bislang noch nicht zur Zukunft des EPG geäußert. „Umso erfreulicher, dass sich das Vereinigte Königreich nun erstmals offiziell positioniert hat“, sagt Jan Ackermann, Patentanwalt bei C&F. Damit sei es wieder wahrscheinlicher, dass das EPG in absehbarer Zeit seine Arbeit aufnehmen kann.

„Viele Fragen bleiben dennoch offen“, so Ackermann weiter. „Sie betreffen etwa die Wirkung der zukünftigen EU-Patente im Vereinigten Königreich, die Rolle britischer Richter oder die Zukunft Londons als Gerichtsstandort nach dem Austritt der Briten aus der EU.“ Diese Punkte könnten aber nach Einschätzung von C&F im Rahmen eines Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt werden.



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