BITKOM begrüßt Aktionsplan zur Hightech-Strategie

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

.

– Bundesregierung benennt zehn zentrale Zukunftsprojekte

– Energiewende, Gesundheit und Digitalisierung der Industrie im Fokus

– Kempf: Steuerliche FuE-Förderung muss Innovationspolitik flankieren

Der Hightech-Verband BITKOM hat den Aktionsplan zur Hightech-Strategie der Bundesregierung begrüßt, und mahnt weitere Schritte in der Innovationspolitik an. „Der Aktionsplan greift aktuelle Herausforderungen wie die Energiewende, die Modernisierung des Gesundheitswesens oder die Digitalisierung der industriellen Produktion auf“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Mit der Förderung der Projekte wird ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung unserer zentralen Infrastrukturen von der Energieversorgung über das Gesundheitswesen bis zum Verkehr geleistet.“ Daneben spielen in dem Aktionsplan die Themen Sicherheit in der digitalen Welt und der Umbau des industriellen Sektors eine zentrale Rolle. Insgesamt benennt die Bundesregierung zehn Zukunftsprojekte in den Bereichen Klima/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit. Für den Zeitraum von 2012 bis 2015 sollen dafür 8,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Neben der gezielten Auswahl von Projekten zu zukunftsträchtigen Themen fordert der BITKOM, die Förderung von Innovationen auf eine breitere Basis zu stellen. Das zählen die steuerliche Forschungsförderung sowie eine engere Verzahnung mit der Bildungs- und Fachkräftepolitik. Bei der steuerlichen FuE-Förderung können Unternehmen Ausgaben für Forschung und Entwicklung steuermindernd geltend machen. In Ländern wie Frankreich, Japan oder den USA hat sich die steuerliche FuE-Förderung bereits als erfolgreiches Mittel der Innovationspolitik etabliert. „Es geht nicht darum, Steuergeschenke zu verteilen, sondern die richtigen Anreize für die Entwicklung neuer Produkte und Dienste zu setzen“, sagte Kempf. Damit werde ein wichtiger Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung geleistet. Für eine steuerliche Förderung kommen insbesondere Personalausgaben für Forscher, Abschreibungen auf Geräte und Gebäude sowie Ausgaben für FuE-Aufträge an Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen in Betracht.

Ausgespart sind in dem Aktionsplan auch die Themen Bildung und Fachkräftesicherung. „Innovations- und Bildungspolitik müssen besser verzahnt werden, damit auch in Zukunft Fachkräfte mit den richtigen Qualifikationen zur Verfügung stehen“, sagte Kempf. Vor diesem Hintergrund müsse die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer für die Bildung auf den Prüfstand gestellt werden. Kempf: „Wir brauchen eine bessere föderale Koordination der Bildungs- und Innovationspolitik und eine stärkere Einbeziehung des Bundes.“

Am Freitag diskutiert der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Wachstumspotenziale der Digitalen Wirtschaft weiter ausschöpfen – Innovationsstandort Deutschland stärken“. Darin werden die zentralen Herausforderungen der Zukunft benannt, allerdings bleiben die konkreten Forderungen an die Bundesregierung eher vage. Die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte steuerliche Forschungsförderung wird nicht erwähnt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-0
Telefax: +49 (30) 27576-400
http://www.bitkom.org

Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.