Gute Orte zur Lösung von IP-Konflikten

ICC-Studie über spezialisierte Gerichte für gewerblichen Rechtsschutz

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine Studie zu spezialisierten Gerichten für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrechte (IP-Gerichte) veröffentlicht. Mit „Adjudicating Intellectual Property Disputes“ erhalten Unternehmen wertvolle Informationen zur aktuellen Rechtslage und Regierungen Anregungen, um eigene Systeme im IP-Bereich zu etablieren.

IP-Gerichte verfügen über die exklusive Zuständigkeit für Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie existieren als spezialisierte, eigenständige Gerichte oder als Abteilungen oder Kammern innerhalb von Zivilgerichten oder Behörden. Im internationalen Vergleich unterscheiden sich die bestehenden IP-Gerichte in ihrer Struktur, Kompetenz und Zusammensetzung. Zudem arbeiten sie häufig jeweils nach eigenen Verfahrensregeln und Regeln der Parteivertretung. Die ICC stellt in ihrem Bericht IP-Gerichte in insgesamt 19 Ländern vor und macht die jeweiligen Unterschiede transparent. Mithilfe von Übersichten erhält der Leser Einblick in die Arbeitsweise der einzelnen Gerichte. Dabei werden unter anderem im Verfahren angewandte Rechtsgrundsätze und Beweisregeln, die Rolle technischer Richter und Fragen der Urteilsvollstreckung genauer untersucht.

„Das Bewusstsein für den Schutz geistigen Eigentums ist weltweit gewachsen. Hierfür spricht auch die Zunahme an IP-Gerichten. Sie fördern die Expertise auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, verbessern die Effizienz bei Entscheidungen und schaffen mehr Rechtssicherheit für innovative Unternehmen“ sagt Mathias Karlhuber, ICC-Patentberichterstatter und Partner von Cohausz & Florack. Er ist Co-Vorsitzender der mit der Studie betrauten Arbeitsgruppe, die aus Anwälten, Patentanwälten, Unternehmensjuristen und anderen erfahrenen IP-Experten besteht.

Die ICC-Studie „Adjudicating Intellectual Property Disputes“ steht als Download auf der Website der ICC bereit.

Direkter Link zur Studie: http://www.iccwbo.org/…



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Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 100 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen. www.cohausz-florack.de


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