Biofrontera bespricht Zulassung von Ameluz® in USA mit der FDA

Pressemeldung der Firma Biofrontera AG

Die Biofrontera AG (DSE: B8F) hat einen Beratungstermin mit der amerikanischen Medikamentenzulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) zur Zulassung von Ameluz® in den USA wahrgenommen. Ameluz® wurde im Dezember 2011 von der „European Medicinal Agency“ EMA zur Behandlung von milder und mittelschwerer aktinischer Keratose im Gesicht und auf der Kopfhaut als erste Therapiewahl zugelassen1. Biofrontera hat jetzt die Dokumentation, die in Europa zur Zulassung geführt hat, der FDA vorgelegt und ihre Gültigkeit für die USA diskutiert. Während insbesondere der in Europa benötigte klinische Vergleich mit einem repräsentativen Konkurrenzpräparat – Biofrontera hat in einer Phase III-Studie die Überlegenheit bei den Gesamtheilungsraten gegenüber Konkurrent Metvix® eindeutig nachgewiesen(1,2) – für eine Zulassung in USA nicht erforderlich ist, legt die FDA größeren Wert auf andere Aspekte.

So wurde der Biofrontera nahe gelegt, die vorhandenen Daten zur fehlenden Aufnahme des Wirkstoffs 5-Aminolävulinsäure (ALA) ins Blut bei maximaler Dosierung auszuweiten. Des Weiteren wurde darüber diskutiert, ob ausführlicher untersucht werden muss, in wieweit durch Ameluz® Hautreizungen und Kontaktallergien ausgelöst werden können. In ausgedehnten Tierversuchen und den klinischen Studien wurden hierfür bisher keinerlei Hinweise gefunden. Auch die Tatsache, dass ALA eine körpereigene Substanz ist, die ganz natürlich in jeder Zelle vorkommt, wurde nicht als ausreichend betrachtet, da ALA während der Therapie in der betroffenen Haut stark angereichert wird. Obwohl ein Fallergisierendes Potenzial bei Ameluz® insgesamt unwahrscheinlich ist, könnte eine diesbezügliche Sorge auf Ergebnissen mit Methyl-ALA-haltigen Präparaten beruhen, die bei wiederholter Behandlung in ca. einem Drittel der Patienten Allergien auslösen(3).

Die FDA hat nicht ausdrücklich weitere klinische Studien zur Wirksamkeit verlangt, aber offen gelassen, ob die in den vorhandenen europäischen Studien eingeschlossenen Patienten ausreichen, um die ethnische Herkunft der Bevölkerung in den USA ausreichend abzudecken. Menschen asiatischer Herkunft und Menschen mit Abstammung von südamerikanischen Volksstämmen entwickeln ebenfalls aktinische Keratosen, wenn auch deutlich seltener als hellhäutige Kaukasier. Diese Frage wird die FDA voraussichtlich erst während des Zulassungsprozesses endgültig beantworten.

Bezüglich der Zulassung von Biofronteras PDT Lampe BF-RhodoLED gab es seitens der FDA zwar keine verbindliche Stellungnahme, die amerikanische Behörde könnte sich jedoch vorstellen diese in Kombination mit Ameluz® allein aufgrund von Daten aus Zellkulturexperimenten und physikalischen Messungen zuzulassen.

„Obwohl in dem Temin mit der FDA erwartungsgemäß nicht alle unsere Fragen eindeutig beantwortet wurden, haben wir über mehrere wichtige Aspekte Klarheit gewonnen. Insgesamt hat die FDA das vorhandene Datenpaket weitgehend positiv beurteilt. Die noch vorgeschlagenen Studien erfordern nicht den großen zeitlichen und finanziellen Aufwand der schon in Europa durchgeführten Phase III-Studien und können kurzfristig umgesetzt werden. Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir 2013 die Zulassung in USA beantragen können,“ kommentierte Prof. Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender der Biofrontera AG.

Hintergrund

Ameluz® wurde im Dezember 2011 europaweit als Medikament zur First-line Behandlung von milder und moderater aktinischer Keratose im Gesicht und auf der Kopfhaut zugelassen. Das Produkt wird als Photosensibilisator bei der noch relativ neuen photodynamischen Therapie (PDT) eingesetzt(1).

Aktinische Keratosen treten besonders bei hellhäutigen Personen auf, die sich lange der Sonne ausgesetzt haben(4). Die Krankheit betrifft etwa 10% der gesamten kaukasischen Bevölkerung weltweit(5). In 5-20% der Patienten entwickeln sich aktinische Keratosen zu bösartigen und möglicherweise lebensbedrohlichen Stachelzellkarzinomen(6) weiter.

Referenzen

1.) Ameluz® Produktinformation; www.ema.europa.eu

2.) Dirschka T et al., 2012, Br J Dermatol. 166:137-46

3.) Korshøj S et al., 2009, Contact Dermatitis 60:320-324

4.) Salasche SJ, 2000, Am Acad Dermatol. 42, 4-7.

5.) Frost, CA & Green, AC, 1994, Br J Dermatol. 131, 455-464. Memon, AA, Tomenson, JA, Bothwell, J & Friedmann, PS, 2000, Br J Dermatol. 142, 1154-1159.

6.) Braathan LR, Szeimes RM, Basset-Seguin N et al., 2007, J Am Acad Dermatol. 56, 125-143.



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Die Biofrontera-Gruppe hat sich zur Aufgabe gemacht, die Haut als Visitenkarte des Menschen unter Beachtung ästhetischer Bedürfnisse zu heilen und zu pflegen. Die Biofrontera AG notiert am geregelten Markt der Börse Düsseldorf und im Freiverkehr anderer deutscher Wertpapierbörsen unter dem Börsenkürzel B8F und der ISIN Nummer DE0006046113. www.biofrontera.com


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