Schutzkleidung für die Brandbekämpfung EN 469: 2005 und HuPF:2006

Aufbau, Prüfung, Korrelation zur Praxis und Tipps für die Beschaffung

Pressemeldung der Firma Hohenstein Institute

Grundlage des „Inverkehrbringens“, also für das Anbieten und den Verkauf von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die EU-Richtlinie 89/686/EWG. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 89/686/EWG mit dem 8. GPGSV.

Mit dem CE- Zeichen signalisiert der Hersteller, dass die in Verkehr gebrachte PSA den Bestimmungen der Richtlinie entspricht (EG-Konformitätszeichen).

Die Richtlinie definiert nur grundsätzliche Anforderungen an PSA. Der Stand der Technik, also die Prüfgrundlagen werden in harmonisierten EN Normen wie der EN 469 – Schutzkleidung für die Brandbekämpfung – festgelegt. Diese Normen sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Die Basis für die Prüfung und Zulassung einer Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung sind also die Richtlinie 89/686/EWG und die Norm EN 469: 2005 mit den Ergänzungen A1:2006 und AC:2006.

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) hat die EN 469 mit den Änderungen A1:2006 und AC:2006 zu einem Papier DIN EN 469 zusammengefasst und mit dem Ausgabedatum Februar 2007 herausgegeben. In dieser DIN EN 469 ist festgelegt, dass die Schutzkleidung für die Brandbekämpfung mit Nummer und Ausgabedatum der Europäischen Norm EN 469:2005 zu kennzeichnen ist. Es besteht die Möglichkeit, die Änderungen der Europäischen Norm mit in der Kennzeichnung anzufügen (EN 469:2005+A1:2006+AC:2006). Eine Kennzeichnung DIN EN 469:2007 ist nicht korrekt.

Die Schutzkleidung für die Brandbekämpfung muss grundsätzlich eine EG-Baumusterprüfbescheinigung durch eine zugelassene Stelle in Europa aufweisen. Da es sich um eine Schutzkleidung der Kategorie 3 (höchste Schutzstufe) handelt, ist eine jährliche Überwachung erforderlich oder der Hersteller unterhält ein geeignetes Qualitätssicherungssystem.

(Sehen Sie Bitte den Anhang)



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