Trinkwasser – es gibt wohl kein Lebensmittel, das intensiver kontrolliert wird. Im deutschsprachigen Raum gelten sogar höhere Qualitätsanforderungen an Trinkwasser aus dem Wasserhahn als für industriell abgepacktes Tafel- oder Mineralwasser. Diese spiegeln sich auch in den Materialien und Gegenständen wider, mit denen das Wasser auf seinem Weg zum Verbraucher in Kontakt kommt.
Um seine Kunden hierbei zu unterstützen, setzt ROWA Masterbatch für seine Produkte in diesem Anwendungsbereich ausschließlich Rohstoffe ein, die auf den entsprechenden Positivlisten stehen. Darüber hinaus ist das Unternehmen den zuständigen Instituten und Prüflaboren behilflich, indem die Rezepturen offengelegt werden. Ein modernes Produktmanagement stellt sicher, dass es zu keinen Änderungen in der Rezepturzusammensetzung kommt, um zusätzliche Prüfungen und damit Kosten zu vermeiden.
Die Verwendung zugelassener Bauteile und Leitungskomponenten wird von den Gesundheitsämtern regelmäßig überprüft. Sollten Teile ohne Zulassung verwendet werden, kann es zu Bußgeldforderungen und dem sofortigen Entzug der Betriebsgenehmigung kommen.
In Europa erfolgt die Trinkwasserzulassung durch beauftragte Institute, die entsprechend den Anforderungen Prüfungen durchführen und Zertifikate ausstellen. Die Zulassung erhalten die fertigen Produkten, nachdem einige Hürden genommen wurden. Gemäß der Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser des Um-weltbundesamtes (kurz: KTW-Leitlinie) dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die auf den Positivlisten der EU-Verordnung 10/2011 („über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“) stehen oder den BfR-Empfehlungen IX. („Farbmittel zum Einfärben von Kunststoffen des Bundesinstituts für Risikobewertung“) entsprechen. Hinzu kommen zahlreiche Normen, die beachtet werden müssen. In Laborprüfungen wird dann je nach Anwendung mit kaltem, warmem oder heißem Wasser festgestellt, ob sich die äußere Beschaffenheit des Migrations-wassers verändert. Die Produkte dürfen also keinen Einfluss auf den Geschmack, das Aussehen oder den Geruch haben. Erst wenn diese Prüfungen bestanden sind, wird die begehrte Zulassung erteilt.
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