Empirische Studie zur Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes der Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die GWT-TUD GmbH mit der Erstellung einer empirischen Studie zur Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes der Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen beauftragt. Ziel der Studie soll es unter anderem sein, eine empirische Datengrundlage zur bestehenden Personalausstattung zu schaffen. Sie wird als Basis für die durch den G-BA zu entwickelnden, normativen Festlegungen der Personalausstattung in verschiedenen Behandlungsbereichen dienen. Mit der Studienplanung wurde im Januar 2017 begonnen; die Laufzeit der Studie soll 18 Monate betragen.
Anlass der Studienvergabe ist ein Auftrag an den G-BA, der aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) resultiert. Die Neufassung des § 136a Abs. 2 SGB V sieht vor, dass der G-BA verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal festlegen soll.
„Der empfindlichste Faktor für die Aufrechterhaltung von Versorgungsqualität und Patientensicherheit ist eine hinreichende Ausstattung mit dem für eine patientenzentrierte Behandlung erforderlichen, entsprechend qualifizierten therapeutischen Personal. Dies gilt ganz besonders in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik“, erklärte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Seit 1990 sollten die Maßstäbe der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) bei den Pflegesatzvereinbarungen zugrunde gelegt werden. Die Vorgaben der Psych-PV werden jedoch schon länger nicht mehr flächendeckend erfüllt, sie entsprechen auch nicht mehr in allen Punkten dem aktuellen wissenschaftlichen Stand einer leitliniengerechten Behandlung. Die neuen Mindestvorgaben des G-BA zur Personalausstattung sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers möglichst evidenzbasiert sein“, so Dr. Regina Klakow-Franck. „Allerdings lassen sich aus den vorhandenen S3-Leitlinien keine evidenzbasierten Personalanhaltszahlen ableiten. Deshalb haben wir eine empirische Studie in Auftrag gegeben, um die notwendige Konsensusbildung über die zukünftigen Personalanforderungen mit aktuellen Daten zum Umsetzungsstand einer modernen, leitliniengerechten Behandlung in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik unterstützen zu können.“
Parallel zur Laufzeit der Studie wird der G-BA die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik vorbereiten und dabei Fachexperten aus verschiedenen Bereichen, beispielsweise Allgemeinpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie Psychosomatik einbeziehen. Für die Beschlussfassung der verbindlichen Mindestvorgaben zur Personalausstattung durch den G-BA, die die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung zum 1. Januar 2020 ablösen sollen, ist eine Frist bis zum 30. September 2019 vorgesehen.
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