Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
Für Unternehmen, die in Norwegen Patente anmelden, gelten neue, vereinfachte Regeln: Seit dem 1. Januar 2015 ist das Land offizielles Mitglied des Londoner Übereinkommens und verzichtet damit auf eine vollständige Übersetzung von europäischen Patentschriften ins Norwegische, wenn eine englische Übersetzung vorliegt oder die jeweiligen Patente bereits in Englisch erteilt wurden. Ähnliche Vereinfachungen gelten für nationale norwegische Patentanmeldungen und für Nationalisierungen von internationalen Anmeldungen in Norwegen. Auch Prüfungsbescheide können in Zukunft auf Wunsch in Englisch verfasst sein. Die Patentansprüche jedoch müssen nach wie vor in norwegischer Sprache eingereicht werden.
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