„Norwegen wird für Patentanmelder interessant“

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Für Unternehmen, die in Norwegen Patente anmelden, gelten neue, vereinfachte Regeln: Seit dem 1. Januar 2015 ist das Land offizielles Mitglied des Londoner Übereinkommens und verzichtet damit auf eine vollständige Übersetzung von europäischen Patentschriften ins Norwegische, wenn eine englische Übersetzung vorliegt oder die jeweiligen Patente bereits in Englisch erteilt wurden. Ähnliche Vereinfachungen gelten für nationale norwegische Patentanmeldungen und für Nationalisierungen von internationalen Anmeldungen in Norwegen. Auch Prüfungsbescheide können in Zukunft auf Wunsch in Englisch verfasst sein. Die Patentansprüche jedoch müssen nach wie vor in norwegischer Sprache eingereicht werden.



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COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen


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