Alkohol-Interlocks als Chance für Promillesünder

TÜV SÜD Pluspunkt stellt Forschungsbericht zu Alkoholwegfahrsperre vor

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Atemalkohol gesteuerte Wegfahrsperren, so genannte Alkohol-Interlocks, könnten in Verbindung mit entsprechenden Rehabilitationsmaßnahmen künftig dafür sorgen, das Rückfallrisiko für Trunkenheit am Steuer langfristig zu reduzieren. Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH legt im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nun die erforderlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Alkohol-Interlocks bei alkoholauffälligen Fahrern in einem Forschungsbericht dar.

Im Straßenverkehr sind Fahrten unter Alkoholeinfluss nach wie vor ein ernstes Verkehrssicherheitsproblem. 71 Prozent der alkoholisierten Fahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, hatten mehr als 1,1 Promille im Blut. Sie waren somit in einem Zustand absoluter Fahruntauglichkeit. Diese Zahlen legen nahe, dass weitere Aktivitäten zur Reduzierung von alkoholbedingten Unfällen unternommen werden müssen. Die Projektgruppe, bestehend aus Mitgliedern des VdTÜV unter Leitung der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH, untersuchte daher im Auftrag der BASt, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung von Alkohol-Interlocks verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer optimieren kann. Erforscht wurde in diesem Zusammenhang die Wirkungsweise von Interlocks und welche Gruppe alkoholauffälliger Fahrer als Zielgruppe in Frage kommt. Gemeinsam mit Vertretern von Landes- und Bundesministerien, Juristen, Rechtsanwälte und Führerscheinbehörden wurden die rechtlichen Problemstellungen erörtert. Darüber hinaus wurden im Projekt die Teilnahmekriterien und die Ausgestaltung der Rehabilitationsmaßnahme definiert. Als vorrangige Zielgruppe erwiesen sich erstmals alkoholauffällige Fahrer (unter 1,6 Promille).

Der Forschungsbericht stellt zudem das weltweit erste Konzept für eine begleitende verkehrspsychologische Rehabilitation dar, die systematisch die Daten der Wegfahrsperre für therapeutische Zwecke nutzt. Anhand der ausgelesenen Werte können Therapeuten zeitnah und objektiv ein Feedback zum Fortschritt des Klienten bekommen und so gemeinsam mit ihm an einer dauerhaften Verhaltensänderung arbeiten.

„Die Einführung von Alkoholwegfahrsperren könnte somit einen bedeutsamen Beitrag leisten und das Maßnahmenspektrum des deutschen Fahrerlaubnissystems sinnvoll ergänzen. Entscheidend ist dabei die Kombination mit rehabilitativen Maßnahmen aus der Verkehrspsychologie. Denn Studien aus den USA zeigen, dass nach Ausbau der Alkohol-Interlock-Geräte die Rückfallquote ansteigt, wenn man sich allein auf das Gerät verlässt und keine zusätzliche Betreuung stattfindet“, so Jürgen Merz, Geschäftsführer der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH.

Informationen zu begleitenden Rehabilitationsmaßnahmen aus dem Programm des TÜV SÜD gibt es unter www.tuev-sued.de/pluspunkt.

Der komplette Forschungsbericht kann unter http://bast.opus.hbz-nrw.de/… heruntergeladen werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuev-sued.de

Ansprechpartner:
Heidi Atzler
Unternehmenskommunikation ZERTIFIZIERUNG
+49 (89) 5791-2935

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.